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Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Rechtsgebieten:

Baurecht

Das Baurecht umfasst alle rechtlichen Regelungen, die das Bauen betreffen. Es beinhaltet sowohl öffentliches als auch privates Baurecht: Das öffentliche Baurecht regelt die planungs- und ordnungsrechtlichen Aspekte, das private Baurecht die Beziehungen zwischen den am Bau Beteiligten.

  • Privates Baurecht inkl. Bauträgerrecht
  • Recht der Architekten und Ingenieure
  • Recht der Projektsteuerer
  • Öffentliches Baurecht inkl. Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
  • Erschließungs- und Umlegungsrecht, Flurbereinigungsrecht
  • Planfeststellungsrecht
  • Raumordnungsrecht
  • Denkmalschutzrecht

Einen Überblick zu den einzelnen Abschnitten des Bauverfahrens finden Sie hier.

Verwaltungsrecht 

Das Verwaltungsrecht regelt die Beziehungen zwischen Staat und Bürgern. Es umfasst das allgemeine Verwaltungsrecht, das insbesondere Vorgaben zur Verwaltungsorganisation und zum Verwaltungsverfahren enthält, sowie das besondere Verwaltungsrecht, das in zahlreiche einzelne Gebiete aufgespalten ist. 

  • Öffentliches Baurecht, inklusive Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Erschließungs- und Umlegungsrecht, Planfeststellungsrecht, Raumordnungsrecht sowie Denkmalschutzrecht
  • Kommunalrecht sowie Abgaben- und Gebührenrecht
  • Subventions- und Fördermittelrecht
  • Staatshaftungsrecht
  • Versammlungsrecht und Straßenrecht
  • Gefahrenabwehrrecht
  • Gewerberecht insbesondere Gaststättenrecht und Handwerksrecht
  • Umweltrecht insbesondere Immissionsschutzrecht, Bodenschutzrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht, Abfallrecht

Grundstücks- und Immobilienrecht

Wir beraten und vertreten Sie auch im:

  • Immobilienrecht
  • Grundbuchrecht
  • Grundstücksrecht

Miet- und WEG-Recht

Wir beraten und vertreten Sie auch im:

  • Recht der Wohnraummietverhältnisse
  • Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Maklerrecht
  • Nachbarrecht 
  • Erbbaurecht