ZPO

Neues Gesetz stärkt Amtsgerichte und modernisiert Zuständigkeiten im Zivilprozessrecht

Zum 1. Januar 2026 ist das „Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen“ (ZStrWuPRÄndG) in Kraft getreten.

Das neue Gesetz hebt die Zuständigkeitsgrenzen in Zivilsachen deutlich an und ordnet bestimmte Streitigkeiten gezielt Amts- oder Landgerichten zu, um Spezialisierung und Effizienz zu steigern. Für Mandantinnen und Mandanten bedeutet das: mehr Verfahren vor wohnortnahen Amtsgerichten, zugleich aber auch eine stärkere Konzentration komplexer Materien bei spezialisierten Kammern der Landgerichte.

Was ändert sich im Kern?

• Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts in Zivilsachen für die Amtsgerichte von bislang 5.000 Euro auf 10.000 Euro (§ 23 GVG n.F.).

• Deutliche Verschiebung der Eingangsinstanz: Mehr zivilrechtliche Verfahren werden künftig erstinstanzlich vor dem Amtsgericht geführt, weniger vor dem Landgericht.

• Bestimmte Materien werden streitwertunabhängig den Amtsgerichten zugewiesen, etwa typische nachbarschaftsrechtliche Konflikte, um bürgernahe und praxisnahe Entscheidungen zu fördern.

• Andere Rechtsgebiete, z.B.
Veröffentlichungsstreitigkeiten, Vergabesachen oder Streitigkeiten aus Heilbehandlungen, werden künftig konzentriert vor spezialisierten Kammern der Landgerichte verhandelt.

Was sind die Chancen und Risiken?

• Mehr Verfahren vor dem Amtsgericht bedeuten regelmäßig geringere formelle Hürden und höhere Bürgernähe.

• Komplexe Streitigkeiten werden bei fachkundigen Spruchkörpern konzentriert, was die inhaltliche Qualität der Entscheidungen stärken soll.

• Zugleich warnen Stimmen aus Anwaltschaft und Praxis vor der Gefahr einer Überlastung der Amtsgerichte und einer möglichen Schwächung des Rechtsschutzes, wenn die personelle Ausstattung nicht Schritt hält.

Das Wichtigste: Was bedeutet das für unsere Mandant:innen?

• Bei zivilrechtlichen Ansprüchen bis 10.000 Euro wird die gerichtliche Durchsetzung künftig regelmäßig vor dem Amtsgericht erfolgen; dies gilt insbesondere für typische Verbraucher- und Alltagsstreitigkeiten.

• Nachbarschaftsstreitigkeiten und andere klar definierte Sachmaterien werden unabhängig vom Streitwert gezielt einem Gerichtszweig zugeordnet – hier kommt es künftig weniger auf „Zahlen“, sondern stärker auf die Art des Konflikts an.
03. February 2026