
Finanzierung
Interkommunale Herausforderung: die Finanzierung von Schulsanierungen
Viele Gemeinden stehen vor dem Dilemma, dass ihre Schulen dringend und kostenintensiv saniert werden müssen. Die Besonderheit dabei ist, dass viele Schulen einer Gemeinde in der Regel auch von Schülerinnen und Schülern der Nachbargemeinden besucht werden, die somit ebenfalls profitieren. Daher stellt sich für viele Gemeinden die Frage, ob sie die Nachbargemeinden an den Sanierungskosten beteiligen können.§ 31 des Schulgesetzes Baden-Württemberg regelt, dass Kommunen zur gemeinsamen Erfüllung von Schulträgeraufgaben öffentlich-rechtliche Vereinbarungen schließen können. Zu einer Zusammenarbeit sind sie verpflichtet, wenn das Kultusministerium ein „dringendes öffentliches Bedürfnis“ feststellt. Zwar hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hierzu schon frühzeitig ein Drei-Stufen-Modell (Freiwilligkeits-, Zwischen- und Zwangsphase) entwickelt, jedoch blieben viele Dinge unklar. Dies hat der VGH Baden-Württemberg in einem Urteil vom 06.12.2022 (9 S 3232/21) konkretisiert.Der VGH Baden-Württemberg hat die umstrittene Frage geklärt, ab welchem Anteil auswärtiger Schüler von einer „wesentlichen überörtlichen Bedeutung“ gesprochen werden kann, und somit auch, ob es eine Untergrenze gibt. Dabei deutet er an, dass bereits ein Anteil von 30 % genügen kann. Neu ist, dass für die Beurteilung der Zeitpunkt des Feststellungsbescheids des Kultusministeriums und nicht der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich ist. Bei der Höhe der Kostenbeteiligung ist ein Eigenanteil der Schulträgergemeinde von 5 bis 15 % zu berücksichtigen. Die erhaltenen Auswärtigenzuschüsse muss sie vollständig zugunsten der Nachbargemeinden anrechnen. Anschließend erfolgt eine Pro-Kopf-Umrechnung auf die Schülerzahl.Dieses Urteil aus dem Jahr 2022 hat zur Folge, dass zahlreiche Gemeinden derzeit Verträge mit ihren Nachbargemeinden über die Beteiligung an den Sanierungskosten abschließen. Auch wenn dies nicht immer reibungslos verläuft, hat der VGH Baden-Württemberg mit diesen Klarstellungen den Einigungsprozess vereinfacht. Aufgrund der hohen Bau- und Sanierungskosten sowie der schwierigen finanziellen Lage vieler Kommunen wird uns dieses Thema daher höchstwahrscheinlich noch eine Weile begleiten. Ist Ihre Gemeinde hiervon betroffen? Müssen oder möchten Sie Kosten bei den Nachbargemeinden geltend machen? Oder müssen Sie bezahlen? Soll ein entsprechender Vertrag erstellt oder geprüft werden? Wir beraten Sie gerne!Hier geht’s zur Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg: Jetzt lesenHier geht’s zum vollständigen Urteil: Jetzt lesen
01. October 2025