
BauGB
Bauturbo – Gesetzesänderung des BauGB beschlossen
Am 18. Juni 2025 hat das Bundeskabinett den sogenannten „Bauturbo” beschlossen, einen Gesetzentwurf zur beschleunigten Schaffung von Wohnraum und zum Erhalt von Mietwohnungen. Ziel ist es, Kommunen und Baurechtsbehörden deutlich mehr Flexibilität beim Bauen zu ermöglichen und den Wohnungsbau durch vereinfachte Verfahren voranzutreiben. Anstelle von jahrelangen Planungsphasen soll künftig innerhalb weniger Monate neuer Wohnraum entstehen können. Gleichzeitig wird der Schutz vor der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen verlängert, was ein wichtiges Zeichen für den Mieterschutz setzt. Die wichtigsten Neuerungen des Gesetzentwurfes fasst das zuständige Ministerium wie folgt zusammen: - Neueinführung § 246e BauGB: Diese Vorschrift erlaubt befristet bis Ende 2030 ein Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften. Wenn die Gemeinde sich entscheidet, den „Bauturbo“ anzuwenden, können zusätzliche Wohnungen bereits nach einer zweimonatigen Prüfung durch die Gemeinde, ohne Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans zugelassen werden. Dies ermöglicht durch Neubau, Umbau oder Umnutzung zügig neuen Wohnraum zu schaffen.- Anpassung § 31 Absatz 3 BauGB: Diese Änderung ermöglicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mehr Wohnbebauung auch über die Vorgaben des Plans hinaus. So kann beispielsweise in ganzen Straßenzügen durch Aufstockung, Anbauten oder Bauen in der zweiten Reihe neuer Wohnraum geschaffen werden.- Anpassung § 34 Absatz 3b BauGB: Diese Anpassung ermöglicht im unbeplanten Innenbereich nun über die bisher bestehenden Möglichkeiten hinaus auch die Neuerrichtung von Wohngebäuden dort, wo sie sich nicht in den Bebauungszusammenhang einfügen.- Der Umwandlungsschutz wird gestärkt. Mietwohnungen sollen auch weiterhin nicht ohne Weiteres zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden können.- Die Nachverdichtung wird einfacher. Zukünftig kann auch in Innenbereichen ohne Bebauungsplan von geltenden städtebaulichen Regelungen abgewichen werden, zum Beispiel bei der nachträglichen Aufstockung von Gebäuden oder Hinterlandbebauung.- Der Außenbereich wird behutsam geöffnet. Hier soll einfacher neuer Wohnraum geschaffen werden können. Gebaut werden soll nur im räumlichen Zusammenhang mit bestehenden Siedlungen.- Die Durchmischung von Quartieren wird erleichtert. Das letzte Wort darüber, wie der Wohnbau-Turbo konkret eingesetzt wird, haben die Gemeinden vor Ort. Das Gesetzgebungsverfahren soll im Bundestag bis Herbst 2025 abgeschlossen sein. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.Ob das Gesetz tatsächlich das Ziel erreicht, bleibt abzuwarten. Ob es sinnvoll ist, in die Gesetzessystematik so weitreichend einzugreifen, ist ebenfalls noch nicht absehbar. Viele Fragen sind hier noch offen. Es bleibt spannend. Hintergründe hierzu findet man hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/wohnungsbau-turbo-2354894https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2025/06/bauturbo-meldung.htmlHaben Sie Fragen hierzu? Melden Sie sich gerne! Wir bieten Ihnen hierzu auch gerne Schulungen oder Vorträge zu diesem Thema an.
01. October 2025